Jump to content

Ab 1. Juli uneingeschränkter Trainings- und Spielbetrieb in allen Leistungsstufen


Empfohlene Beiträge

Endlich!!! 😃💪
Die mit Abstand beste Info seit vielen Tagen! Und hoffentlich ein planmäßiger Saisonstart ~Mitte August, damit wir die Hinrunde planmäßig durchbekommen und ev. etwas Luft haben, falls doch einmal ein oder 2 Spiele wegen COVID-19 -Fällen abgesagt werden muss.

spacer.png

Andreas Riegler | Sektionsleiter
E-Mail: andreasriegler@gmx.at | Web: www.FC-Muenzkirchen.at
>> follow us on Facebook & Instagram

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich freue mich auch wie ein kleines Kind vor dem Weihnachtsbaum :classic_biggrin:

Planmäßiger Start Mitte August ist auf Schiene. Meines Wissens sogar die Cuptermine. Gruppeneinteilungen sind ja schon draußen. Auslosung der Meisterschaft folgt in den nächsten Tagen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmm, ganz klar ist mir das Ganze noch nicht. Laut Gesetzt müssten die Vereine ja folgendes umsetzen damit die Lockerungen von 01.07.2020 auch gültig sind.
 

Bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, im Rahmen von Vereinen oder auf nicht öffentlichen Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017 hat der Verein oder der Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen. Dieses COVID-19-Präventionskonzept hat zumindest folgende Themen zu beinhalten:

                     

1.

Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern,

2.

Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur,

3.

Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material,

4.

Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.

Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Rahmen von Trainingseinheiten und Wettkämpfen wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten auf freiwlliger Basis beinhalten.


Aber von Seitens Verband gibt es hier noch keine genauen Angaben. Ich meine die Punkte 1, 2 und 3 kann man ja schnell planen, aber Punkt 4 ist noch nicht genau definiert. Was ist ein Auftreten? Genügt hier ein Verdacht? Oder gilt es erst nach einer postiven Bestätigung? Werden Personen, die aktiven Kontakt mit einer Person welcher positiv getestet wurde, selbst aber dann negativ getestet wird, nicht trotzdem 14 Tage in Quarantäne geschickt?

Da sind halt doch noch viele Unklarheiten, wo ich mir erhoffe dass in den nächsten Tagen hier Klarheit geschaffen wird.

 

SG
Andre

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...