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Pressespiegel 28.03.2020


Empfohlene Beiträge

Sehr geehrter Herr Anschober,
 
wie Sie in der E-Mail unten lesen habe ich mich erkundigt für unseren Verein in Linz / Ebelsberg zwecks Instandhaltungsarbeiten.
 
Habe das E-Mail bzw. Dokument auch der Polizeiinspektion Ebelsberg-Pichling gesendet und gerade nochmals 40 min. telefoniert.
 
Das Schreiben reicht der Polizei nicht aus weil nur der zuständige Minister in dem Fall Gesundheitsminister das Gesetzt / Schreiben ändern lassen kann.
 
Jetzt ist meine bitte der Polizeiinspektion Ebelsberg-Pichling reicht eine E-Mail von Ihnen oder Ihrer Assistentinnen das wir  (Paragraf 5: Das Betreten von Sportanlagen ist verboten.) die Sportanlage betreten dürfen für Instandhaltungsarbeiten.
 
Hätten heute mit 5 Leute und dem Sicherheitsabstand / Handschuhe ect. auf unserer Sportanlage die Plätze (Fußball / Tennis) repariert.
 
 
Vielen Dank und wünsche Ihnen weiterhin viel Gesundheit.
 
Sie machen einen super Job für unser Land.
 

Mit sportlichen Grüßen

 

Marcel Bramberger
Sportlicher Leiter Nachwuchs / Marketing ASKÖ Spartan Bau Ebelsberg
---------------------------------------------------------------------------------------------------
ASKÖ Spartan Bau Ebelsberg
Resselstraße 2, 4030 Linz

Mobil: +43 (0) 699 / 170 76 307  | E-Mail: marcel.bramberger@ovb.at |



Diese Nachricht und allfällige angehängte Dokumente sind vertraulich und nur für den/die Adressaten bestimmt. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Adressat sein, ist jede Offenlegung, Weiterleitung oder sonstige Verwendung dieser Information nicht gestattet. In diesem Fall bitte wir, den Absender zu verständigen und die Information zu vernichten. Für Übermittlungsfehler oder sonstige Irrtümer bei Übermittlung besteht keine Haftung.

This message and any attached files are confidential and intended solely for the addressee(s). Any publication, transmission or other use of the information by a person or entity other than the intended addressee is prohibited. If you receive this in error please contact the sender and delete the material. The sender does not accept liability for any errors or omissions as a result of the transmission.

 

 

Von: Bramberger, Marcel (marcel.bramberger@ovb.at)
Datum: 03/27/20 13:38
An: manfred.behr@bmkoes.gv.at, natascha.burger@bmkoes.gv.at
Betreff: DRINGEND Askö Ebelsberg Covid - 19
 
Guten Tag Frau Burger,
 
wie gerade telefonisch besprochen.
 
Im Anhang die Kontaktdaten von unserer Polizei Dienststelle in Linz Pichling + Schreiben von Covid, denen wir das Schreiben zugesendet haben und nachgefragt haben ob wir den Platz betreten dürfen.
 
Laut Ihm nicht weil das Problem ist Paragraf 5: Das Betreten von Sportanlagen ist verboten.
 
Wenn Sie den Punkt vl. in das Schreiben hinzufügen können weil laut Polizeiinspektion Ebelsberg-Pichling würde uns jemand Anzeigen wär das zurecht weil das Problem Paragraf 5: Das Betreten von Sportanlagen ist verboten. ist.

 

Vielen Dank !!!

Mit sportlichen Grüßen

 

Marcel Bramberger
Sportlicher Leiter Nachwuchs / Marketing ASKÖ Spartan Bau Ebelsberg
---------------------------------------------------------------------------------------------------
ASKÖ Spartan Bau Ebelsberg
Resselstraße 2, 4030 Linz

Mobil: +43 (0) 699 / 170 76 307  | E-Mail: marcel.bramberger@ovb.at |



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Hallo Kollegen,

 

hoffe Ihr seit alle Gesund.

 

Bin seit zwei Tagen nur am telefonieren / E-Mail schreiben mit Rudolf Anschober / Werner Kogler seinem Pressesprecher / Sport Austria ect.

 

Weil laut Polizei Ebelsberg - Pichling reicht denen das Schreiben nicht das Schreiben bzw. Gesetzt kann nur der Gesundheitsminister ändern und kein Sportminister weil wir gearbeitet haben auf der Anlage und wer angerufen hat bei der Polizei und haben mit der Polizei dann kommuniziert das wir ein schreiben haben und die haben uns gesagt das das nix bringt jetzt haben wir die Arbeiten eingestellt wo wir nix dafür können auch die Polizei nicht die halten sich an die Gesetzt leider sind die Politiker schuld die Gesetzte einführen wo sie einen Paragraf erlassen das man arbeiten darf und Wartungsarbeiten machen darf und der nächste Paragraf 5. steht das das Betreten der Sportanlage verboten ist, und die Leute die was bei der Polizei anrufen dort arbeiten welche am Sportplatz oder dort sitzt wer auf einer Schaukel der hat mir Geschichten erzählt von der Polizei Wahnsinn.

 

Jetzt warte ich auf die E-Mail bzw. Anruf von Herrn Anschober das wir wieder weiterarbeiten dürfen weil vor Gericht hätten wir laut Polizei keine Chance hat mit einer Richterin gesprochen keinen Chance, melde mich sollte ich das Schreiben von Herrn Anschober bekommen.

 

Wünsche euch weiterhin viel Gesundheit und ein schönes Wochenende.

 

Sportliche Grüße 

Marcel Bramberger

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