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COVID 19 Muster Präventionskonzept des ÖFB ab dem 19. Mai 2021


Empfohlene Beiträge

vor 23 Stunden schrieb Christopher Krieg:

Wie muss denn der Nachweis kontrolliert werden? Muss es hierfür auch eine Dokumentation geben?

Spannend wirds beim Nachwuchs, lt. Konzept muss ja jede Person die das Sportgelände betritt getestet sein, wer soll das kontrollieren?
 

Beim Nachwuchs (zumindest bei allen schulpflichtigen Kindern) wird es wenige Probleme geben, da diese ohnehin einen eigenen Testpass in der Schule bekommen (zumindest wurde es angekündigt: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/coronatestpass.html).

 

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Wie ist es wenn die Kinder frei (Feiertag/schulautonomer Tag) haben? Bis jetzt habe ich die Eltern gebeten bei ihren Kindern zu Hause einen Test durchzuführen/ an Eigenverantwortung appelliert), wir können das nicht kontrollieren oder dafür nicht die Verantwortung übernehmen! Bei Spielen und teilweise auch beim Training sind die Eltern, Geschwister, Zuseher... länger als 15 Minuten am Platz. Bei jedem "G3" kontrollieren und dann erklären bzw. auffordern dass FFP2 Maske im Freien getragen werden muss...

 

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Ab Dienstag (18. Mai 2021) soll es in den Apotheken jeweils 20 Testkits je Haushalt geben und ab Mittwoch (19. Mai 2021) soll dann das Portal zur Durchführung zur Verfügung stehen.

Weitere Details inkl. Videos im Abschnitt "Selbsttest zuhause mittels QR-Code": 
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/246667.htm

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Diese Öffnungsverordnung bringt die kleinen Vereine an ihre Belastungsgrenzen und jeder Verein muss sich die Frage stellen, ob man unter diesen Voraussetzungen überhaupt noch an einer Meisterschaft teilnehmen möchte.
Ich könnte hier unzählige Kritikpunkte anführen, aber wesentlich sind für mich die 3-G Regel und die Maskenpflicht im Freien.
Für mich total unverständlich, dass man
1. die Spieler zum Testen zwingt, nachdem man im Herbst gesehen hat, dass das Ansteckungsrisiko im Unterhaus-Fußball äußerst gering ist. Ein Restrisiko wird immer bleiben.
2. die Vereine gezwungen werden den 3-G Nachweis bei Zusehern zu kontrollieren, obwohl sich alles im Freien abspielt und wir ein Präventionskonzept erstellen müssen.
Und die Maskenpflicht im Freien ist weder verhältnismäßig und meiner Meinung nach total sinnbefreit.

Das Argument, dass man einen Weg finden muss, der für alle Bereiche angemessen ist, lasse ich nicht gelten.
Denn man hätte über ein Jahr Zeit gehabt die wesentlichen Daten zu sammeln und dann die Öffnungsverordnung entsprechend dieser Daten zu gestalten und da hätte man dann unterscheiden können zwischen hohem Ansteckungsrisiko und geringem bis gar keinem Ansteckungsrisiko. Anhand dieser Risikoabschätzung hätte man dann auch die Auflagen festlegen können, doch leider ist das nicht passiert. Wir werden zwar ständig gezwungen uns zu testen und uns zu registrieren, aber die wirklich wichtigen Daten wurden nicht erhoben.

Die Frage, die sich mir jetzt stellt ist folgende:
Gelten diese Regeln für den Fußball vorerst mal bis zum 30. Juni oder können wir auch im Juli und dann später im August in der Meisterschaft davon ausgehen, dass sich an dieser Verordnung nichts ändern wird.

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vor 6 Stunden schrieb Gerald Schönhuber:

[...]

Die Frage, die sich mir jetzt stellt ist folgende:
Gelten diese Regeln für den Fußball vorerst mal bis zum 30. Juni oder können wir auch im Juli und dann später im August in der Meisterschaft davon ausgehen, dass sich an dieser Verordnung nichts ändern wird.

Natürlich kann man darüber diskutieren, ob das alles verhältnismäßig ist, vor allem die Maskenpflicht im Freien ist ja eigentlich ein Witz.

 

Aber sollten die Zahlen auch weiterhin stabil bleiben bzw. noch weiter gedrückt werden können, wird es sicher noch mehr Lockerungen geben. Die Maßnahmen werden ja schließlich im Zwei-Wochen-Rhythmus evaluiert. Also kann man davon ausgehen, dass im August sicherlich (bei weitem - meine Prognose) mehr möglich sein sollte. Und Zuseher sollte es aktuell eh keine geben, denn schließlich müssen wir jetzt alle erst einmal 6 Wochen trainieren, um wieder ordentlich gegen den Ball treten zu können...

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vor 19 Stunden schrieb Dominik Huber:

Natürlich kann man darüber diskutieren, ob das alles verhältnismäßig ist, vor allem die Maskenpflicht im Freien ist ja eigentlich ein Witz.

 

Aber sollten die Zahlen auch weiterhin stabil bleiben bzw. noch weiter gedrückt werden können, wird es sicher noch mehr Lockerungen geben. Die Maßnahmen werden ja schließlich im Zwei-Wochen-Rhythmus evaluiert. Also kann man davon ausgehen, dass im August sicherlich (bei weitem - meine Prognose) mehr möglich sein sollte. Und Zuseher sollte es aktuell eh keine geben, denn schließlich müssen wir jetzt alle erst einmal 6 Wochen trainieren, um wieder ordentlich gegen den Ball treten zu können...

Das Problem dabei ist, dass wir nicht wissen, ob es Lockerungen gibt, wenn die Zahlen weiter sinken - das ist reine Spekulation und es wurde auch kein Ausstiegs- bzw. Lockerungsszenario veröffentlicht. Im Gegenteil die Verordnung soll diese Woche beschlossen werden, mit einer Gültigkeit bis 31.12.2021.
Die Poltik droht uns ständig mit etwaigen Verschärfungen, sollten die Zahlen steigen, aber bei sinkenden Zahlen wird uns kein Plan B, keine Alternative, kein Ausstiegsszenario präsentiert, an der/dem wir uns orientieren könnten.

Ich würde mir vom Verband erwarten, dass man die Vereine schützt, indem man gegen diese Verordnung vorgeht bzw. einen Kompromiss mit der Bundesregierung für den Amateurfußball aushandelt, der wie folgt aussehen könnte:
- für Kinder + Erwachsene: 1 Test pro Woche sollte reichen, am besten vor einem Test- bzw. Meisterschaftsspiel.
- die 3G Regel wird NICHT angewendet, da bei Veranstaltungen bis max. 50 Personen, die Kantine nicht geöffnet werden darf und die Zuschauer die Abstandsregeln einhalten können.
Und bei Veranstaltungen/Spielen ab 51 Personen ein Präventionskonzept und die Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde benötigt wird.
- eine Maskenpflicht gilt nur in geschlossenen Räumen.

bearbeitet von Gerald Schönhuber
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Info seitens des ÖFB:

Es wurde gestern Abend bereits eine 2. Novelle zu der seit  19. Mai, gültigen COVID-19-Öffnungsverordnung veröffentlicht, die eine wesentliche Änderung beinhaltet:

  • Für Spieler, Betreuer und Trainer gilt auf der Sportstätte nunmehr keine Maskenpflicht im Freien.
  • Es ist aber weiterhin ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, dies gilt jedoch nicht bei der Sportausübung (bzw. auf den Ersatzbänken).  

Wir der ÖFB werden das Muster-Präventionskonzept selbstverständlich entsprechend adaptieren und dann in der aktualisierten Form zur Verfügung stellen.

 

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